LGBTIQ* und Polizei
Es gibt eine Reihe von Annahmen, warum Straftaten gegen LGBTIQ* nicht zur Strafanzeige gebracht werden. Vorbehalte der LGBTIQ*-Community gegenüber der Polizei spielen dabei eine wichtige Rolle. So befürchten LGBTIQ*, von der Polizei nicht ernst genommen bzw. diskriminiert zu werden oder dass die Polizei für LGBTIQ* nicht tätig wird.
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Bedenken und Skepsis der LGBTIQ*-Community gegenüber der Polizei mögen auf die problematische gemeinsame Geschichte zurückzuführen sein. So wurde Homosexualität bis 1969 in Deutschland strafrechtlich verfolgt und erst mit der endgültigen Abschaffung des Paragrafen 175 im Jahr 1994 strafrechtliche Sanktionen gegen Homosexualität gänzlich aufgehoben. Maßnahmen während der Aids-Krise in den 1980er Jahren, eine unsensible mediale Berichterstattung über LGBTIQ* sowie ein unangemessener gesellschaftlicher Umgang mit LGBTIQ* wirken im kollektiven Gedächtnis der Community fort.
Trotz des geschichtlich negativ behafteten Verhältnisses zwischen der LGBTIQ*-Community und den Sicherheitsbehörden, insbesondere der Polizei, sollte doch gesehen werden, dass sich bei der Polizei mittlerweile vieles zum Positiven verändert hat. Die Aufklärungsquote im Bereich der Hasskriminalität entspricht wiederkehrend der guten Aufklärungsquote im Bereich der Allgemeinkriminalität. Dies kann zum Anlass genommen werden, die Annahme, die Polizei würde nicht tätig werden, zu überdenken und eigene Erfahrungen mit der Polizei, vor allem bei gemeinsamen Veranstaltungen und Aktionen, zu sammeln.
Das Münchner Polizeipräsidium zeigt klar Flagge gegen LGBTIQ*-Feindlichkeit, indem der Polizeipräsident diese Kampagne und die Kooperation mit der Community unterstützt. Gemeinsame Veranstaltungen und Aktionen sollen das Verhältnis zwischen Polizei und Community stärken und gegenseitige Vorurteile abbauen. Zudem werden innerhalb des Polizeipräsidiums München Maßnahmen durchgeführt, um Bedienstete zum Thema LGBTIQ* zu sensibilisieren und zu schulen.
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Dennoch kann es bei ca. 5.000 Polizeibeamt*innen in München passieren, dass Beamt*innen eine Situation falsch einschätzen, unsensibel mit LGBTIQ* umgehen oder gar eine ablehnende Haltung einnehmen. Dem Polizeipräsidium München ist es wichtig, dass diese Vorfälle gemeldet werden, um entsprechend darauf zu reagieren und die betroffenen Beamt*innen in ihre Pflicht zu nehmen.
Wenn ich den Eindruck habe, dass ich von der Polizei
- unangemessen bzw. nicht respektvoll behandelt werde
- als Lesbe, Schwuler, Bisexueller, trans*, inter* oder queerer Mensch nicht ernst genommen werde oder
- gar abfällige Bemerkungen oder Ähnliches erleben muss
kann und sollte ich mich über die Beamt*innen beschweren. Eine sachlich eingebrachte Beschwerde hat keine negativen Auswirkungen auf mich.
Jede Person hat laut Bayerischer Verfassung das Recht, sich über die Polizei zu beschweren und über das Ergebnis der dienstaufsichtlichen Ermittlungen informiert zu werden.
Eine Beschwerde kann von mir oder von Zeug*innen grundsätzlich bei jeder Polizeiinspektion eingereicht werden. Eine schriftliche Mitteilung ist formlos per Mail, Post oder über das Kontaktformular möglich. Egal wohin man sich bei der Polizei wendet, der Vorgang wird an die richtige Stelle weitergeleitet. Auch wenn die Beschwerde an keine Fristen gebunden ist, empfiehlt es sich, diese möglichst zeitnah zu melden. Bei Strafanzeigen gegen Polizeibeamt*innen wird der oder die Höhere Beamt*in vom Dienst informiert und nimmt diese entgegen.
Die Abteilung Personal fordert zu jedem gemeldeten Sachverhalt eine Stellungnahme des oder der betroffenen Bediensteten ein. Der Sachverhalt wird überprüft und bewertet. Das Ergebnis wird mir per Antwortschreiben mitgeteilt. Sollte die Beschwerde auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten der beteiligten Bediensteten hindeuten oder formuliert der oder die Beschwerdeführende direkt eine Strafanzeige gegen diese, wird der Vorgang an das Landeskriminalamt zur weiteren Bearbeitung abgegeben.