Hasskriminalität gegen LGBTIQ*

Hasskriminalität (engl. hate crime) umfasst Straftaten, die gegen Personen oder Sachen gerichtet sind, aufgrund deren

  • politischen Einstellung
  • Nationalität
  • Volkszugehörigkeit
  • Rasse
  • Hautfarbe
  • Religion
  • Weltanschauung
  • Herkunft
  • Behinderung
  • gesellschaftlichen Status
  • Geschlecht/geschlechtlichen Identität
  • sexuellen Identität
  • äußeren Erscheinungsbildes

Von Hasskriminalität Betroffene werden von vorurteilsgeleiteten Täter*innen ausgesucht und stellvertretend für eine Gruppe von Menschen angegriffen. Somit gilt die Tat der ganzen Gruppe und soll eine Wirkung in der Gesellschaft erzielen. Es können auch mehrere der oben genannten Faktoren eine Rolle spielen, z. B. wenn jemand aufgrund der sexuellen Identität und der Nationalität angegriffen wird. Täter*innen können Fremde oder Betroffenen bekannt sein, wie z. B. Nachbar*innen oder Arbeitskolleg*innen.

Hasskriminalität wird der politisch motivierten Kriminalität zugeordnet. Politisch motivierte Straftaten stellen laut dem Bundesministerium des Innern und für Heimat eine besondere Bedrohung für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung dar. Daher kann politisch motivierte Kriminalität aufgrund ihrer besonderen Schwere härter bestraft werden. Sie fällt in die Zuständigkeit des polizeilichen Staatsschutzes und wird in einer bundesweit einheitlich geführten, separaten Statistik erfasst, um frühzeitig Entwicklungen und Tendenzen erkennen zu können. Insbesondere deswegen ist es wichtig, LGBTIQ*-feindliche Straftaten bei der Polizei anzuzeigen.

Bei den registrierten LGBTIQ*-feindlichen Straftaten hat das Bundesministerium für Inneres im Jahr 2021 bundesweit 1.051 LGBTIQ*-feindliche Straftaten und eine deutliche Steigerung im Vergleich zum Vorjahr festgestellt. So sind Straftaten aufgrund der sexuellen Identität um rund 50 % und Straftaten aufgrund der geschlechtlichen Identität sogar um etwa 67 % angestiegen.

Strong! – die LGBTIQ* Fachstelle gegen Diskriminierung und Gewalt – hat 2021 in Bayern ebenfalls einen starken Zuwachs LGBTIQ*-feindlicher Straftaten verzeichnet. Hierbei kann es sich auch um Vorgänge unterhalb der Schwelle zur Straftat handeln. Es wurden insgesamt 165 Vorfälle gemeldet, was einer Steigerung von etwa 63 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Die bei Strong! häufigst gemeldeten Fälle sind tätliche Angriffe, sexuelle Übergriffe und Vergewaltigungen, Bedrohungen sowie Diskriminierungen. Die meisten Vorfälle ereigneten sich in öffentlichen Räumen und im öffentlichen Personennahverkehr.

Im Jahr 2022 wurde in Bayern von der Polizei ein Zuwachs von 88 auf 96 LGBTIQ*-feindliche Straftaten im Vergleich zum Vorjahr registriert, davon 28 Delikte im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München. Die Aufklärungsquote bei Hasskriminalität entsprach 2022 in etwa der Aufklärungsquote der Gesamtkriminalität von 61,6 % in der Polizeilichen Kriminalstatistik (ohne Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz).

Seit 2018 weist die Münchner Polizei ihre registrierten LGBTIQ*-feindlichen Straftaten im jährlichen Sicherheitsreport aus.

Hier finde ich Sicherheitsreporte des Polizeipräsidiums München