Hasskriminalität gegen LGBTIQ*

Hasskriminalität (engl. hate crime) umfasst Straftaten, die gegen Personen oder Sachen gerichtet sind, aufgrund deren

  • politischen Einstellung
  • Nationalität
  • Volkszugehörigkeit
  • Rasse
  • Hautfarbe
  • Religion
  • Weltanschauung
  • Herkunft
  • Behinderung
  • gesellschaftlichen Status
  • Geschlecht/geschlechtlichen Identität
  • sexuellen Identität
  • äußeren Erscheinungsbildes

Von Hasskriminalität Betroffene werden von vorurteilsgeleiteten Täter*innen ausgesucht und stellvertretend für eine Gruppe von Menschen angegriffen. Somit gilt die Tat der ganzen Gruppe und soll eine Wirkung in der Gesellschaft erzielen. Es können auch mehrere der oben genannten Faktoren eine Rolle spielen, z. B. wenn jemand aufgrund der sexuellen Identität und der Nationalität angegriffen wird. Täter*innen können Fremde oder Betroffenen bekannt sein, wie z. B. Nachbar*innen oder Arbeitskolleg*innen.

Hasskriminalität wird der politisch motivierten Kriminalität zugeordnet. Politisch motivierte Straftaten stellen laut dem Bundesministerium des Innern und für Heimat eine besondere Bedrohung für unsere freiheitlich demokratische Grundordnung dar. Daher kann politisch motivierte Kriminalität aufgrund ihrer besonderen Schwere härter bestraft werden. Sie fällt in die Zuständigkeit des polizeilichen Staatsschutzes und wird in einer bundesweit einheitlich geführten, separaten Statistik erfasst, um frühzeitig Entwicklungen und Tendenzen erkennen zu können. Insbesondere deswegen ist es wichtig, LGBTIQ*-feindliche Straftaten bei der Polizei anzuzeigen.

In der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundes zeigt sich, wie im Vorjahr auch, ein deutlicher Anstieg von LGBTIQ*-feindlicher Kriminalität. Im Jahr 2023 wurden mit 854 Fällen im Bereich der geschlechtsbezogenen Diversität mehr als doppelt so viele Taten registriert wie 2022 (417 Meldungen). Von diesen 854 Fällen wurden 117 als Gewalttaten eingestuft, z. B. als (schwere) Körperverletzung. Im Bereich der sexuellen Orientierung ist ebenfalls eine Steigerung zu verzeichnen, von 1.005 Fällen im Jahr 2022 auf 1.499 Taten im Jahr 2023, wovon 288 als Gewaltdelikte gewertet wurden. Quelle

In Bayern registrierte die Polizei einen Zuwachs von 96 im Jahr 2022 auf 190 LGBTIQ*-feindliche Straftaten im Jahr 2023. Auch in den Zahlen des Münchner Sicherheitsreports fallen die steigenden Zahlen von Übergriffen ins Auge. Im Bereich der geschlechtsbezogenen Diversität haben sich die gemeldeten Fälle mehr als verdreifacht – von 15 im Jahr 2022 auf 47 im Jahr 2023. In sechs Fällen handelt es sich hierbei um Gewalttaten. Die Taten mit Blick auf die sexuelle Orientierung sind von 30 im Jahr 2022 auf 77 gestiegen. Hierbei handelt es sich in 15 Fällen um Gewalttaten. Seit 2018 weist die Münchner Polizei ihre registrierten LGBTIQ*-feindlichen Straftaten im jährlichen Sicherheitsreport aus. Quelle

Der Fachstelle Strong! – LGBTIQ* Fachstelle gegen Diskriminierung und Gewalt – wurden im Jahr 2023 insgesamt 230 Vorfälle gemeldet, was einen Anstieg um 71 Fälle im Vergleich zum Vorjahr ausmacht. In 95 Fällen waren homo- oder bisexuellenfeindliche, in 27 Fällen trans*- oder inter*feindliche Motive ausschlaggebend. 41 Fälle fielen in die Kategorie LGBTIQ*-Feindlichkeit, weil hier eine allgemein ablehnende Haltung gegen die LGBTIQ* Community deutlich wurde. Insgesamt 45 der 230 Fälle wurden zur Anzeige gebracht, bei 24 Fällen ist unklar, ob eine Anzeige erfolgte, 161 Vorfälle wurden nicht angezeigt. Der öffentliche Raum/OPNV, Nachtleben, Gastronomie und Events sowie das Internet sind die Bereiche, in denen die meisten Übergriffe stattfanden. Die bei Strong! gemeldeten Delikte reichen von tätlichen Angriffen wie (schweren) Körperverletzungen, sexuellen Übergriffen und Vergewaltigung bis hin zu Bedrohung und Erpressung, Sachbeschädigung und Beleidigung bzw. non-verbaler Gewalt.

Quellen: Jahresbericht sub e.V. 2023

Hier finde ich Sicherheitsreporte des Polizeipräsidiums München