Beweise sichern

Zur Aufklärung einer Straftat ist es wichtig, Beweise zu sichern. Wenn ich eine Strafanzeige stelle, stoße ich damit ein Ermittlungsverfahren bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft an. Das bedeutet insbesondere, dass sich die Strafverfolgungsbehörden um die Beweissicherung kümmern.

Nichtsdestotrotz kann ich die Behörden mit eigenen Beweisen unterstützen. Dabei gilt es unmittelbar nach der Straftat zu beachten, den Tatort möglichst nicht zu verändern, damit die Polizei die Spuren sichern kann.

  • Bei Sachbeschädigungen mache ich Fotos bzw. rufe ich die Polizei zur Sicherung der Beweise.
  • Bei körperlicher oder sexualisierter Gewalt kann ich sichtbare Verletzungen mit eigenen Fotos dokumentieren. Es ist wichtig, mich in ärztliche Obhut zu begeben. Eine ärztliche Bescheinigung über erlittene Verletzungen wird mir nach einer Untersuchung von Ärzt*innen einer Arztpraxis oder eines Krankenhauses ausgestellt.
  • Bei der Beweissicherung von Hassrede im Internet (insbesondere auf Social-Media-Plattformen sowie in Chatgruppen) achte ich bei der Erstellung von Screenshots auf Vollständigkeit.

Hier finde ich Informationen zu Straftaten und Hass im Internet

Über sexualisierte Gewalt zu sprechen und aktiv zu werden, ist für Betroffene häufig schwierig und mit Scham besetzt. Für Betroffene sexualisierter Gewalt empfiehlt es sich, für eine medizinische Erstversorgung und vertrauliche Spurensicherung die Notaufnahme einer Münchner Klinik aufzusuchen. Auf Wunsch können bei der ärztlichen Untersuchung Spuren und Verletzungen dokumentiert und sichergestellt werden.

Auch wenn es schwerfällt, ist es wichtig, vor der Untersuchung möglichst nicht zu duschen. Die meisten Spuren können innerhalb der ersten 72 Stunden gesichert werden. Bei Verdacht auf K.-o.-Tropfen muss schnell reagiert werden, da viele Substanzen nach 6–12 Stunden nicht mehr nachgewiesen werden können.

Eine Strafanzeige ist für die vertrauliche Spurensicherung nicht notwendig, d. h., die Spuren können auch dann gesichert werden, wenn noch nicht klar ist, ob eine Strafanzeige bei der Polizei erfolgen soll. Es besteht in der Regel ärztliche Schweigepflicht und ohne das ausdrückliche Einverständnis von Betroffenen darf die Polizei nicht informiert werden. Mit einer vertraulichen Spurensicherung und -archivierung gewinne ich Zeit, mir über die Stellung einer Strafanzeige klar zu werden.

Hier finde ich Informationen für weibliche Betroffene sexualisierter Gewalt

Hier finde ich Informationen dazu, wenn ich noch nicht bereit bin, eine Strafanzeige zu stellen