Wenn ich Zeuge* bzw. Zeugin* bin
Zeug*innen sind wichtig und helfen Straftaten aufzuklären. Sie geben Polizei und Justiz wichtige Hinweise darüber, was, wann, wo und wie passiert sein kann. Ich kann als Zeuge* bzw. Zeugin* selbst Strafanzeige stellen oder von der Polizei vernommen werden.
Hier finde ich Informationen dazu, eine Strafanzeige selbst zu stellen
Wenn ich nicht direkt nach der Straftat als Zeuge* bzw. Zeugin* angehört wurde, erhalte ich eine schriftliche Vorladung per Post nach Hause. Eine schriftliche Vorladung beinhaltet den Termin und Ort der Vernehmung sowie gegebenenfalls mitzubringende Unterlagen. Für Terminänderungen kann ich mich persönlich, telefonisch oder per E-Mail bei der zuständigen Dienststelle melden. Mein*e Arbeitgeber*in ist dazu verpflichtet, mich für die Zeugenaussage freizustellen.
Im Rahmen einer Zeugenbelehrung werde ich über meine Rechte und Pflichten als Zeuge* bzw. Zeugin* informiert.
Ich habe das Recht, eine Zeugenaussage zu verweigern, wenn
- ich mit der beschuldigten Person verheiratet, verlobt oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bin oder war, also auch wenn diese Beziehung nicht mehr besteht
- ich mit der beschuldigten Person nahe verwandt oder verschwägert bin
Ich kann die Auskunft auf Fragen verweigern, wenn ich mich oder die eben genannten Personen durch die Beantwortung der Gefahr aussetze, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden.
Minderjährige dürfen nur als Zeuge* bzw. Zeugin* angehört werden, wenn sie es selbst wollen und ihre Eltern, Betreuer oder gesetzlichen Vertreter zustimmen. Eine Zeugenvernehmung kann in Bild und Ton aufgezeichnet werden.
Meine Angaben zur Sache müssen der Wahrheit entsprechen, andernfalls mache ich mich unter Umständen selbst strafbar.
Zu Beginn der Vernehmung werden mein Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort sowie meine Wohnanschrift erfragt und in der Vernehmung vermerkt. Ich muss diese Fragen beantworten. Bei einer besonderen Gefährdung, also wenn der sogenannte „kleine Zeugenschutz“ greift, kann statt meiner Wohnanschrift eine andere Adresse aufgeschrieben werden, über die ich erreicht werden kann. Wenn ich Angst vor dem Täter* bzw. der Täterin* habe, kann ich mich zudem an eine Beratungsstelle wenden.
Hier finde ich eine Auflistung von Beratungsstellen